Heuschreckenplage im Jahre 1711


Edikt wegen Vertilgung von Heuschrecken und Sprengsel in der Provinz Ost- und Westpreußen. De Dato Berlin / den 13ten April 1731.

Nicht nur kriegerische Auseinandersetzungen, Missernten, Seuchen und Unwetter bedrohten das Leben unserer Vorfahren. Auch Insekten vermehrten sich gelegentlich so stark, dass sie zur Gefahr für Mensch und Tier wurden.
Noch im Gedächtnis ist die große Heuschreckenplage von 1711. Eine Regierungsverordnung vom 7. September 1711 beschrieb das Unheil:

„Nachdem an vielen Orten unseres Königreiches sich eine grosse Zahl und Menge Heuschrecken, welche durch ihren Zug die Luft verdunkeln sehen lassen und nicht allein zu besorgen, dass durch solches Ungeziefer das übrige, so annoch im Felde vorhanden, zernichtet werde, sonderlich auch die Luft durch den nachfolgenden Gestank bei ihrem Absterben infiziert werde, wodurch denn sowohl bei den Menschen wie auch beim Vieh verderbliche Seuchen und ansteckende Krankheiten künftighin entstehen könnten, also haben wir diesem besorgenden Unheil unter göttlichem Beistande vorzubeugen folgende Mittel in die Hand zu nehmen dienlich befunden:

Anfänglich müssen an jedem Ort, wo dergleichen Ungeziefer sich findet, einige Leute bei anbrechendem Tage in den Feldern mit breiten Schaufeln sich einfinden und die von der Kälte betaumelten Heuschrecken mit der verkehrten Seite totschlagen.

2. Dieselben auf einen Haufen geschaufelt und verbrannt werden, dieweil solcher Rauch und Gestank die anderen vertreibet.

3. Muss wohl beachtet werden, dass dieses Ungeziefer nicht tot auf dem Felde gelassen werde, sintemal aus ihren toten Körpern und aus den daran hangenden Eiern die neue Brut entstehet uns solchergestalt dieses Geschmeiss auf künftiges Frühjahr sich einfinden könnte, sondern in tiefen Kaulen vergraben oder auf den Äckern untergepflügt werden muss. Solches ist denen gemeinen Leuten von den Kanzeln sofort kund zu machen.“

[zitiert nach Wilhelm Sahm: Geschichte der Pest in Ostpreußen. Verlag von Dunker und Humblodt, Leipzig 1905, S. 109]

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